Spekulationssteuer berechnen
Ergebnis:
Spekulationsgewinn: | 13.000 € |
Spekulationssteuer: | 3.900 € |
Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf berechnen: Ihr Rechner & Ratgeber

Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in Frankfurt oder Umgebung? Dann ist die Spekulationssteuer ein wichtiger Faktor, den Sie berücksichtigen müssen. Diese Steuer kann auf den Gewinn anfallen, wenn zwischen Kauf und Verkauf einer Immobilie nicht genügend Zeit liegt. Die Valuvis GmbH, Ihr Immobilienexperte, erklärt Ihnen, was Sie wissen müssen und stellt Ihnen einen praktischen Rechner zur Verfügung.
Der Valuvis Spekulationssteuer-Rechner
Unser Rechner hilft Ihnen, eine erste Einschätzung der möglichen Steuerlast zu erhalten. Er berechnet den Spekulationsgewinn und die darauf basierende Steuer.
So funktioniert der Rechner:
Ihre Eingaben:
- Verkaufspreis (€): Der erzielte oder erwartete Preis für Ihre Immobilie.
- Anschaffungspreis (€): Der ursprüngliche Kaufpreis inklusive der damaligen Nebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Makler).
- AfA-Beträge (€): Die Summe der steuerlich geltend gemachten Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung) während Ihrer Besitzzeit (nur relevant bei Vermietung).
- Kosten für Verkauf (€): Ausgaben, die direkt mit dem Verkauf zusammenhängen (z.B. Maklerprovision, Kosten für Energieausweis, Marketing).
- Persönlicher Steuersatz (%): Ihr individueller Grenzsteuersatz. Der Spekulationsgewinn wird zu Ihrem übrigen Einkommen addiert und mit diesem Satz versteuert.
Das Ergebnis:
- Spekulationsgewinn (€): Der steuerpflichtige Gewinn aus dem Verkauf.
- Spekulationssteuer (€): Die geschätzte Steuerlast auf diesen Gewinn.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner dient einer ersten Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Was ist die Spekulationssteuer bei Immobilien?
Die "Spekulationssteuer" ist keine eigene Steuerart, sondern ein umgangssprachlicher Begriff für die Einkommensteuer, die auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften anfällt. Beim Immobilienverkauf greift sie, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf eine bestimmte Frist unterschritten wird – die sogenannte Spekulationsfrist. Ziel ist es, kurzfristige Gewinne aus Wertsteigerungen zu besteuern.
Wann fällt die Spekulationssteuer an? Die 10-Jahres-Frist
Die entscheidende Regel ist die Zehn-Jahres-Frist:
- Liegen zwischen dem Datum des Kaufvertrags (Anschaffung) und dem Datum des Verkaufsvertrags mehr als zehn Jahre, ist der Verkaufsgewinn steuerfrei.
- Liegen weniger als zehn Jahre dazwischen, ist der Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig, es sei denn, eine Ausnahme greift (siehe unten).
Wie wird der Spekulationsgewinn berechnet?
Der steuerpflichtige Gewinn ist nicht einfach nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis. Die korrekte Berechnung lautet:
Verkaufspreis - Anschaffungskosten (inkl. Nebenkosten von damals) - Verkaufskosten (z.B. Makler, Notar für Verkauf) + In Anspruch genommene AfA (Abschreibungen während der Besitzzeit, falls vermietet) = Steuerpflichtiger Spekulationsgewinn
Warum wird die AfA addiert? Weil die Abschreibungen während der Vermietungszeit bereits Ihre Steuerlast gemindert haben. Sie werden nun dem Gewinn wieder hinzugerechnet, um eine Doppelbegünstigung zu vermeiden.
Der so ermittelte Gewinn wird zu Ihrem sonstigen zu versteuernden Einkommen addiert und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Welche Kosten können den Gewinn mindern?
Um den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Steuerlast zu senken, können Sie verschiedene Kosten absetzen:
- Ursprüngliche Anschaffungskosten: Der reine Kaufpreis der Immobilie.
- Anschaffungsnebenkosten: Kosten, die beim Kauf anfielen (Grunderwerbsteuer, Notar-/Gerichtskosten, Maklerprovision von damals).
- Verkaufskosten: Kosten, die direkt durch den Verkauf entstehen (Maklerprovision für den Verkauf, Kosten für Wertgutachten, Marketing, Notarkosten für den Verkauf).
- Nachträgliche Herstellungskosten: Kosten für erhebliche Modernisierungen oder Ausbauten während der Besitzzeit (sofern nicht bereits als Werbungskosten abgesetzt).

Ausnahmen: Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei?
Auch wenn die 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist, kann der Verkaufsgewinn unter bestimmten Umständen steuerfrei sein:
- Eigennutzung: Die wichtigste Ausnahme! Der Verkauf ist steuerfrei, wenn die Immobilie
- im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich selbst zu Wohnzwecken genutzt wurde.
- Beispiel: Kauf 2018. Selbstnutzung durchgehend von Januar 2022 bis zum Verkauf im Mai 2024 -> steuerfrei.
- Eine kurze Unterbrechung der Selbstnutzung kann schädlich sein.
- Durchgehende Eigennutzung seit Anschaffung: Wurde die Immobilie seit dem Kauf ausschließlich selbst genutzt, ist der Verkauf immer steuerfrei, auch wenn weniger als drei Jahre Eigennutzung vorliegen.
- Geringer Gewinn: Liegt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 600 Euro, bleibt er steuerfrei (Freigrenze, kein Freibetrag!).
- Verlust: Wenn Sie die Immobilie mit Verlust verkaufen, fällt natürlich keine Steuer an. Der Verlust kann unter Umständen mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnet werden.
- Erbschaft/Schenkung: Wenn Sie eine Immobilie erben oder geschenkt bekommen, übernehmen Sie die Anschaffungsdaten und die bisherige Haltedauer des Voreigentümers. Lief dessen 10-Jahres-Frist bereits ab, können Sie sofort steuerfrei verkaufen.
Achtung: Gewerblicher Immobilienhandel (3-Objekt-Grenze) Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien kauft und wieder verkauft, kann vom Finanzamt als gewerblicher Händler eingestuft werden. Dann gelten andere, meist strengere Steuerregeln (Gewerbesteuer etc.).

Fazit: Planung ist entscheidend
Die Spekulationssteuer kann einen erheblichen Teil des Verkaufsgewinns ausmachen. Eine sorgfältige Prüfung der Fristen, der Nutzung und der absetzbaren Kosten ist daher unerlässlich. Der Valuvis Spekulationssteuer-Rechner gibt Ihnen eine erste Indikation.
Für eine genaue Bewertung Ihrer Situation und eine professionelle Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie in Frankfurt und Umgebung steht Ihnen die Valuvis GmbH gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen, den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen und den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten.
Nutzen Sie auch unsere weiteren hilfreichen Tools:
- AfA-Rechner (um die AfA-Beträge für den Spekulationssteuer-Rechner zu ermitteln)
- Wohnung vermieten oder verkaufen?
- Nebenkostenrechner beim Hauskauf
- Finanzierungsrechner
Disclaimer: Die Informationen auf dieser Seite und die Ergebnisse des Rechners stellen keine steuerliche Beratung dar. Bitte konsultieren Sie für Ihre individuelle Situation immer einen Steuerberater.
Für Fragen rund um den Immobilienverkauf kontaktieren Sie uns gerne über unsere Kontaktseite.
Häufig gestellte Fragen (FAQ's) zur Spekulationssteuer
Was ist die Spekulationssteuer bei Immobilien?
- Es ist die Einkommensteuer auf den Gewinn, der erzielt wird, wenn eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird (Spekulationsfrist), sofern keine Ausnahme greift.
Wie funktioniert der Valuvis Spekulationssteuer-Rechner?
- Sie geben Verkaufspreis, Anschaffungspreis, AfA (falls zutreffend), Verkaufskosten und Ihren persönlichen Steuersatz ein. Der Rechner ermittelt daraus den steuerpflichtigen Gewinn und die geschätzte Steuerlast.
Wann muss ich keine Spekulationssteuer zahlen?
- Hauptsächlich, wenn Sie die Immobilie länger als 10 Jahre besessen haben oder wenn Sie sie im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst genutzt haben. Auch bei Verkauf mit Verlust oder sehr geringem Gewinn (unter 600 €) fällt keine Steuer an.
Zählt das Datum des Notarvertrags oder der Grundbucheintragung für die 10-Jahres-Frist?
- Entscheidend sind die Daten der notariellen Kauf- und Verkaufsverträge (Verpflichtungsgeschäfte).
Was gehört zu den Anschaffungskosten?
- Der reine Kaufpreis plus die Nebenkosten, die Sie damals beim Kauf hatten (Grunderwerbsteuer, Notar-/Grundbuchgebühren, Makler).
Was sind AfA-Beträge und warum erhöhen sie den Gewinn?
- AfA (Absetzung für Abnutzung) sind Abschreibungen, die Sie bei vermieteten Immobilien jährlich steuerlich geltend machen konnten. Da sie Ihre Steuerlast in der Vergangenheit gemindert haben, werden sie beim Verkauf dem Gewinn wieder hinzugerechnet, um den ursprünglichen Wertverzehr steuerlich zu korrigieren. Unser AfA-Rechner hilft bei der Ermittlung.
Ich habe die Immobilie geerbt. Gilt die 10-Jahres-Frist für mich neu?
- Nein, bei Erbschaft (und Schenkung) übernehmen Sie die Anschaffungsdaten und die Haltedauer des Vorbesitzers. Hatte dieser die Frist bereits erfüllt, können Sie sofort steuerfrei verkaufen.
Kann Valuvis mir bei der Berechnung der Spekulationssteuer helfen?
- Wir können Ihnen helfen, die relevanten Werte wie Verkaufspreis und Verkaufskosten zu ermitteln und den Rechner zu nutzen. Für eine verbindliche steuerliche Berechnung und Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Wir unterstützen Sie aber gerne beim gesamten Verkaufsprozess Ihrer Immobilie. Kontaktieren Sie uns hier.


Maximilian Rücker
Ihr Ansprechpartner